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Krankenkasse·08.09.2026·4 Min. Lesezeit
Krankenkassen-Prämien: Was Versicherte jetzt beachten müssen
VSVV FachredaktionVSVV & VSV Management Redaktion

Die neuen Prämien für das kommende Kalenderjahr fordern Schweizer Haushalte heraus. Erfahren Sie, welche Modelle Sparpotenzial bieten und welche Kündigungsfristen zwingend gelten.
Die jährliche Bekanntgabe der Krankenkassenprämien durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bringt für viele Schweizer Familien spürbare Mehrbelastungen mit sich. Doch Versicherte sind diesen Anpassungen keineswegs schutzlos ausgeliefert: Durch eine gezielte Optimierung der Grundversicherung und die Wahl des passenden Modells lassen sich oft hunderte von Franken pro Person einsparen.
Kündigungsfrist nicht verpassen Für den Wechsel der Grundversicherung (KVG) gilt in der ganzen Schweiz der **30. November**. Die Kündigung muss bis zu diesem Datum während der üblichen Geschäftszeiten beim bisherigen Versicherer eingetroffen sein — das Poststempeldatum genügt nicht!
Modellwahl überprüfen - **Hausarzt-Modell:** Sie konsultieren stets zuerst Ihren Hausarzt und sparen bis zu 15% Prämie. - **Telmed-Modell:** Medizinische Erstberatung per Telefon oder App ermöglicht Einsparungen von bis zu 20%. - **Franchise optimal wählen:** Für Erwachsene lohnt sich in aller Regel entweder die Grundfranchise von CHF 300 (bei regelmässigen Arztkosten über ca. CHF 2'000) oder die Höchstfranchise von CHF 2'500 (bei geringer Inanspruchnahme). Zwischenfranchisen sind rechnerisch meist nachteilig.
Wichtig bei Zusatzversicherungen Zusatzversicherungen (VVG) haben oft andere Kündigungsfristen (häufig bereits per 30. September). Kündigen Sie eine bestehende Zusatzversicherung **niemals**, bevor Ihnen die schriftliche und vorbehaltlose Aufnahmebestätigung des neuen Anbieters vorliegt!
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